Kategorie: Studien

Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten noch bis 7. April

Das Land Nordrhein-Westfalen wird die zum 28. Februar endende Corona-Schutzverordnung nicht verlängern. Alle mit dieser Verordnung verbundenen Schutzmaßnahmen laufen aus. Ab 1. März gelten dann nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Dazu zählt allerdings die Maskenpflicht für Patientinnen, Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen…