Das Land Nordrhein-Westfalen wird die zum 28. Februar endende Corona-Schutzverordnung nicht verlängern. Alle mit dieser Verordnung verbundenen Schutzmaßnahmen laufen aus. Ab 1. März gelten dann nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Dazu zählt allerdings die Maskenpflicht für Patientinnen, Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen…
Nach einer Virusinfektion tritt meistens eine sogenannte „Post-Infekt Fatigue“ auf. Manchmal dauert diese Phase auch bis vier Monate an. Studien zeigen aber auch, dass bei Menschen, die eine schwere Viruserkrankung überstanden haben, diese Phase über sechs Monate bis einige Jahre anhalten kann.