Vereinbaren Sie jetzt einen Gesprächstermin
Suchen Sie sich gerne im Kalender der Ärztin und Arztes einen für Sie passenden Termin aus. Damit wir Sie kontaktieren können, ist es notwendig Ihren Vor- und Nachnahmen, Ihre Emailadresse und Ihre Telefonnummer einzugeben. Daraufhin bekommen wir eine Terminanfrage. Diese werden wir bearbeiten und Sie bekommen daraufhin eine Terminbestätigung, einen anderen Terminvorschlag oder eine Absage. Wir versuchen die Terminanfragen schnellstmöglich zu bearbeiten, es kann jedoch auch einige Tage dauern bis die Terminbestätigung kommt. Hier bitten wir um Ihre Geduld. Die Aufklärung zum Datenschutz können Sie mit diesem Link (∇) herunterladen und gerne zum Erstgespräch unterschrieben mitbringen. Wir freuen uns auf Sie!


Adresse: Friedrichstraße 18, 50321 Brühl


E- Mail: kontakt@mlv-psychosomatik.de
Telefon: 02232 7011 690


Termine für Erstgespräche finden bei Dr. M. Liwschitz-Vapne donnerstags am Vormittag, bei Frau Dr. S. Zickler am Dienstag Nachmittag und bei Dr. J. Jürgens Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittag satt.



Bitte sehen Sie davon ab, sich eigenständig mehrere Termine zu reservieren. Sie können hier einen für Sie passenden Erstgespräch bei einem Arzt/ einer Ärztin vereinbaren. Falls sich die Indikation für weitere Termine ergibt, werden diese im Erstgespräch terminiert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.



Beachten Sie bitte: Einige Anmerkungen zur Terminvereinbarung
Nach der Kontaktanfrage: Nach Ihrer Kontaktaufnahme werden Ihre Daten selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Die Gebühren für eine psychotherapeutische Behandlung oder Beratung richten sich bei Selbstzahlern und Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Aufnahme der Behandlung gehen Sie einen Behandlungsvertrag ein. Es handelt sich dabei um kein rechtlich bindendes Dokument. Sie können jederzeit die Behandlung beenden. Der Behandlungsvertrag dient dazu, den Behandlungsrahmen für beide Parteien festzulegen. Darin werden Zielvereinbarungen für die Therapie getroffen, Regelungen zur Entlohnung und die empfohlene Zahl der Therapiestunden festgelegt. Auch finden sich darin Regelungen zum Datenschutz und Schweigepflicht.
Ausfallhonorar und Therapieabbruch: Selbstverständlich kann es vorkommen, dass Sie eine Therapiesitzung absagen müssen. Bei zu kurzfristiger Absage können wir jedoch die Therapiestunden nicht anderweitig belegen. Deswegen bitten wir um Terminabsagen spätestens 48 Stunden vor dem Termin (2 Werktage). Bei verspäteter Absage können wir ein Ausfallhonorar berechnen.
Während einer Therapie werden auch unangenehme Themen angesprochen und unbewusste Konflikt berührt. So kann sich das Befinden in der Therapie auch vorübergehend verschlechtern. Um so wichtiger ist es, die Therapie dann nicht vorzeitig abzubrechen, die Abbruchgedanken mit dem Therapeuten zu besprechen und sich zumindest zur Abschlussstunde vorzustellen! Häufig handelt es sich um einen äußerst produktiven Wendepunkt in der Behandlung!