Vereinbaren Sie jetzt einen Gesprächstermin
Suchen Sie sich gerne im Kalender der Ärztin und Arztes einen für Sie passenden Termin aus. Damit wir Sie kontaktieren können, ist es notwendig Ihren Vor- und Nachnahmen, Ihre Emailadresse und Ihre Telefonnummer einzugeben. Wenn Sie Ihre Mobilnummer eingeben, können wir Sie auch kurzfristig per SMS informieren, im unwahrscheinlichen Fall, wenn der Arzt/Ärztin krank werden sollte. Nach Versand des Formulars bekommen wir eine Terminanfrage. Diese werden wir bearbeiten und ggf. per Mail bestätigen. Wir versuchen die Terminanfragen schnellstmöglich zu bearbeiten, es kann jedoch auch einige Tage dauern bis die Terminbestätigung kommt. Hier bitten wir Sie um Ihre Geduld. Die Aufklärung zum Datenschutz können Sie mit diesem Link (∇) herunterladen. Wir freuen uns auf Sie!
Adresse: Friedrichstraße 18, 50321 Brühl
E- Mail: kontakt@mlv-psychosomatik.de
Telefon: 02232 7011 690
⚠️ Wichtiger Hinweis zur E-Mail-Kommunikation:
Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Bitte senden Sie keine sensiblen oder vertraulichen Gesundheitsdaten über diesen Weg.
Termine für Erstgespräche finden bei Frau M. Harder und Herr Dr. Jürgens am Montag, bei Frau Dr. S. Zickler am Dienstag Nachmittag, bei Frau Dr. S. Brunner, Herr Dr. M. Liwschitz-Vapne am Mittwoch Vormittag und bei Frau J. Manickavasagan am Freitag Vormittag statt.
Die Termine werden jeweils am ersten Montag des Monats für den kommenden Monat freigegeben. Falls keine Termine angezeigt werden- sind diese vergeben. Die Termine werden im 1- Monats Rhythmus aktualisiert!
Bitte sehen Sie davon ab, sich eigenständig mehrere Termine zu reservieren. Sie können hier einen(!) für Sie passenden Erstgespräch bei einem Arzt/ einer Ärztin vereinbaren. Falls sich die Indikation für weitere Termine ergibt, werden diese im Erstgespräch terminiert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
*falls der jeweilige Kalender nicht sofort angezeigt wird, bitte auf den Pfeil zum kommenden und dann wieder zum laufenden Monat klicken (Pfeil rechts und Pfeil links) zum Aktualisieren*
*falls der jeweilige Kalender nicht sofort angezeigt wird, bitte auf den Pfeil zum kommenden und dann wieder zum laufenden Monat klicken (Pfeil rechts und Pfeil links) zum Aktualisieren*
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*falls der jeweilige Kalender nicht sofort angezeigt wird, bitte auf den Pfeil zum kommenden und dann wieder zum laufenden Monat klicken (Pfeil rechts und Pfeil links) zum Aktualisieren*
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*falls der jeweilige Kalender nicht sofort angezeigt wird, bitte auf den Pfeil zum kommenden und dann wieder zum laufenden Monat klicken (Pfeil rechts und Pfeil links) zum Aktualisieren*
Beachten Sie bitte: Einige Anmerkungen zur Terminvereinbarung
Nach der Kontaktanfrage: Nach Ihrer Kontaktaufnahme werden Ihre Daten selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Die Gebühren für eine psychotherapeutische Behandlung oder Beratung richten sich bei Selbstzahlern und Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei gesetzlich Versicherten werden wird die Behandlung über die Krankenkasse verrechnet. Bei Aufnahme der Behandlung gehen Sie einen Behandlungsvertrag ein. Es handelt sich dabei um kein rechtlich bindendes Dokument. Sie können jederzeit die Behandlung beenden. Der Behandlungsvertrag dient dazu, den Behandlungsrahmen für beide Parteien festzulegen. Darin werden Zielvereinbarungen für die Therapie getroffen, Regelungen zur Entlohnung und die empfohlene Zahl der Therapiestunden festgelegt. Auch finden sich darin Regelungen zum Datenschutz und Schweigepflicht.
Ausfallhonorar und Therapieabbruch: Leider ist es immer wieder vorgekommen, dass die vereinbarten Erstgespräche, ohne vorherige Absage, nicht wahrgenommen worden sind.
Die Praxis arbeitet mit dem System einer Bestellpraxis. Das bedeutet, dass die vereinbarten Behandlungstermine für Patienten (w/m/d) fest reserviert werden. Daher ist im Falle der Verhinderung der Patienten (w/m/d), eine rechtzeitige Absage (optimal per Mail an die individuelle Email- Adresse der zuständigen Ärztin/ des zuständigen Arztes (siehe jeweiliges Profil auf der Webseite)) unbedingt erforderlich. Der Hintergrund ist, dass bei rechtzeitiger Absage der Termin ggf. an Patienten (w/m/d), die vielleicht dringend auf einen Termin warten, noch vergeben werden kann. Zudem wird der entstehende Verdienstausfall von keiner Krankenkasse oder sonstigem Kostenträger ausgeglichen.
Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine, mindestens 48h vor dem vereinbarten Termin, wird dem Patienten (w/m/d) ein Bereitstellungshonorar von 60€ pro Ausfalltermin berechnet, es sei denn, die Nichtinanspruchnahme der Leistung erfolgt nachweislich unverschuldet (z. B. Vorlage ärztliches Attest).
Weiter gibt es zu beachten, dass während einer Therapie auch unangenehme Themen angesprochen und unbewusste Konflikt berührt werden. So kann sich das Befinden in der Therapie auch vorübergehend verschlechtern. Um so wichtiger ist es, die Therapie dann nicht vorzeitig abzubrechen, die Abbruchgedanken mit dem Therapeuten zu besprechen und sich zumindest zur Abschlussstunde vorzustellen! Häufig handelt es sich um einen äußerst produktiven Wendepunkt in der Behandlung!

